Betrifft: Verbot von Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid (TPO) in kosmetischen Mitteln ab 1. September 2025.
Da wir noch immer viele Nachfragen zum TPO Verbot in UV-Gelen erhalten, hier einige Informationen:
Infos aus den FAQs der Europäichen Commission:
Ab dem 1. September 2025 ist sowohl das Inverkehrbringen als auch die Bereitstellung von TPO-haltigen kosmetischen Mitteln auf dem Markt verboten. Dies bedeutet, dass
Ab diesem Datum dürfen keine neuen TPO-haltigen Produkte mehr auf den Markt gebracht werden.
Produkte, die bereits vor diesem Datum auf den Markt gebracht wurden, dürfen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht mehr an Dritte geliefert, weitergegeben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Mit anderen Worten: Gewerbetreibende in der Kosmetikbranche dürfen diese Produkte in der EU weder verkaufen noch verschenken.
Professionelle Anwender, wie beispielsweise Nageldesigner, verwenden kosmetische Produkte im Rahmen der Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit .
Daher darf ein gewerblicher Anwender (z. B. Nageldesigner, Salon) ein solches Produkt ab dem 1. September 2025 nicht mehr an Kunden anwenden, da es sich hierbei um eine „Bereitstellung auf dem Markt“ im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt.
Dies gilt unabhängig davon, ob das Produkt vor dem Stichtag erworben wurde.
Fazit:
Gewerbliche Anwender dürfen diese Gele nur noch für Muster oder Probearbeiten an Gegenständen (Tips, Musterständer, Farbtafeln ) verwenden. Aber auf keine Fall an Kunden.
Wir haben unsere Produktion schon Ende 2024 umgestellt, um ausreichend Vorlauf zu gewährleisten. Alle Produkte, die in der 2. Jahreshälfte 2025 verkauft wurden, können weiter verwendet werden. Bei Unsicherheiten, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.